Widmung des beschränkt-öffentlichen Weges

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Die in der Gemeinde Karlskron, Landkreis Neuburg-Schrobenhausen gelegene Weg „Straßäcker“ (im Lageplan orange gekennzeichnet) wird laut B-Plan Nr.37 2. Änderung mit Beschluss vom 26.05.2025, mit dem Tag nach der Bekanntmachung, als beschränkt öffentlicher Weg mit der Zweckbestimmung gemeinsamer Geh- und Radweg öffentlich gewidmet.

 

Die Gemeinde Karlskron ist Eigentümerin des Weges Fl-Nr. 1289 TF Gemarkung Karlskron.
Die Fläche wurde gern. Art.6 i.V.m. Art.53 Nr.2 BayStrWG als beschränkt-öffentlicher Weg
gewidmet.

 

Der Vorgang kann bei der Gemeinde Karlskron Hauptstr.34 Rathaus Anbau OG Zimmer 111, eingesehen werden.