Widmung Fußweg Raiffeisenstraße

Inhalt:
Widmung eines Fußweges

 

Begründung:
Erstmalige Widmung eines beschränkt öffentlichen Weges gemäß Art. 53 Abs.2 BayStrWG

 

1. Straßenbeschreibung
Straße: Fußweg Raiffeisenstraße
Stadt / Gemeinde: Karlskron;
Landkreis: Neuburg-Schrobenhausen;
Widmungsbeschränkung: nur für Fußgänger;
Flurnummern: 875 TF, Gemarkung Karlskron; 
Anfangspunkt: Raiffeisenstraße; 
Endpunkt: Bürgermeister-Stoll-Straße; 
Länge: 0,028 km;
Baulastträger: Gemeinde Karlskron

2. Verfügung
Die unter 1. Bezeichnete neugebaute Straße ist als beschränkt-öffentliche Wege, zu widmen.


3. Wirksamwerden

Wirksamwerden der Verfügung: 16.01.2026

 

Die Widmungsunterlagen können zu den üblichen Öffnungszeiten Montag bis Freitag im Rathaus Karlskron, Hauptstr.34, 1. Stock, Zimmer 111 eingesehen werden.