Abrennen von Kleinfeuerwerken

Feuerwerk

Hinweis zum Abrennen von Kleinfeuerwerken in der Gemeinde Karlskron

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

in der Gemeinderatssitzung vom 07.04.2025 wurde das Thema „Abrennen von Kleinfeuerwerken“ behandelt, da es davor keine Konkrete Regelung in der Gemeinde Karlskron gab.

 

 

Kann man jetzt einen Antrag stellen?

Das Abrennen von Kleinfeuerwerken der Kategorie F2 kann nicht per Antragstellung genehmigt werden, da der Gemeinderat beschlossen hat, dass solche Anträge in der Gemeinde Karlskron vorerst nicht eingeführt werden.

 

Welche Regelung gilt dann nun?

Da der Vorschlag abgelehnt wurde, gelten die herkömmlichen bundesweiten Rechtsvorschriften. Somit ist das Abrennen von Kleinfeuerwerken der Kategorie F2 außerhalb der Silvesterzeit „31.12. bis 01.01.“ nicht erlaubt.